Prof. Dr. Bodo-Eckehard Strauer, früherer Kardiologie-Chef der Uni-Klinik Düsseldorf, erwirkt mit HÖCKER einstweilige Verfügungen gegen die ZEIT ONLINE wegen falscher Berichterstattung.
Unser Mandant, der langjährige Leiter der Kardiologie der Universitätsklinik Düsseldorf, Prof. Dr. med. Bodo-Eckehard Strauer, ist Vorreiter in der Behandlung von Herzinfarkt-Patienten mit sog. adulten Stammzellen. Dabei werden Stammzellen aus dem Knochenmark – in der Regel aus dem Hüftknochen – entnommen, aufbereitet und in das vom Infarkt betroffene Herzgewebe über eine Herzkranzarterie zugeführt. Im Gegensatz zum ethisch umstrittenen Einsatz sog. embryonaler Stammzellen werden bei der Behandlungsmaßnahme von Prof. Strauer keine Embryonen verwendet. Derzeit gibt es mehr als 100 Kliniken und Institute weltweit, die mit Prof. Strauers Methode arbeiten bzw. gearbeitet haben sowie eine Vielzahl von Publikationen auf diesem Gebiet.
Gegen Herrn Prof. Strauer wurden im Laufe der letzten Wochen in der Presse erneut verschiedene Vorwürfe erhoben. So berichtete die ZEIT ONLINE auf ihrem Internetangebot darüber, dass einige es als unverantwortlich bezeichneten, ohne entsprechende Tierversuche im Vorfeld einen solchen Eingriff an Menschen zu probieren. Mit dieser Aussage wird der falsche Eindruck erweckt, dass es keine entsprechenden Tierversuche gegeben habe. Dies ist eindeutig falsch, da es zahlreiche Studien und Voruntersuchungen an Tieren gab und gibt, die die Wirksamkeit und Verträglichkeit der Therapie unseres Mandanten belegen.
Zudem berichtete die ZEIT ONLINE, dass die Anzahl der angeblich verabreichten Spritzen mit Stammzellen zum Teil nicht der Anzahl der Knochenmarkentnahmen entspreche. Auch diese Aussage ist eindeutig falsch.
Prof. Strauer beantragte daher über unsere Kanzlei eine einstweilige Verfügung. Das Landgericht Köln bestätigte die Auffassung unseres Mandanten und erließ am 06.08.2013 eine einstweilige Verfügung (Az. 28 O 339/13), wonach es der ZEIT ONLINE verboten wird, in Bezug auf unseren Mandanten zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten
„Einige bezeichneten es als unverantwortlich, ohne entsprechende Tierversuche im Vorfeld, einen solchen Eingriff an Menschen zu probieren.“
„Auffällig an anderer Stelle: Die Anzahl der angeblich verabreichten Spritzen mit Stammzellen entspricht zum Teil nicht der Anzahl der Knochenmarkentnahmen.“
Die Verfügung wurde vom Gericht nach erfolgloser Abmahnung im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung erlassen.