Presseerklärung für Herrn Dr. Michael Winterhoff zum Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung

Wir vertreten den Kinderpsychiater Dr. Michael Winterhoff presserechtlich. Zur Anklageerhebung wegen Körperverletzung bitten wir wie folgt um Berücksichtigung:

Die im Ermittlungsverfahren untersuchten Vorwürfe hält unser Mandant Herr Dr. Winterhoff nach wie vor und unverändert für unbegründet. Er wird sich weiterhin gegen diese verteidigen.

Herr Dr. Winterhoff widerspricht dem falschen Vorwurf, er habe das in Rede stehende Medikament standardmäßig verschrieben. Wenn Herr Dr. Winterhoff das Medikament eingesetzt hat, dann nach entsprechender medizinischer Indikation und bei regelmäßiger Überprüfung, ob eine Weiterbehandlung noch indiziert ist. Wenn somit eine längerfristige Behandlung erfolgt ist, dann hatte dies medizinisch indizierte Gründe.

Ungeachtet dessen sind kausale nachteilige Auswirkungen einer durch Herrn Dr. Winterhoff verordneten Medikamenteneinnahme in keinem Fall nachgewiesen. Es gibt somit in keinem Fall einen Nachweis dafür, dass die Verordnung des Medikaments überhaupt zu einem Schaden geführt hat. In keinem der bekannten Fälle ist es aufgrund der Medikation zu einer körperlichen Beeinträchtigung gekommen, die einen dauerhaften pathologischen Zustand begründet, sodass schon deshalb keine Körperverletzung vorliegt.

Herr Dr. Winterhoff hat auch keine Nebenwirkungen, insbesondere Sedierungen bewusst in Kauf genommen. Er hat seine Dosierung stets mit einem Ziel gewählt, solche Nebenwirkungen zu vermeiden.

Dr. Carsten Brennecke für Dr. Michael Winterhoff.