Polizeidirektion Sigmaringen gibt Unterlassungserklärung ab: Anzeigenerstatterin im Kachelmann-Prozess ist kein "Opfer".
Ausgerechnet in einer Pressemitteilung zu einem so bezeichneten „Opferschutztag“ hat die PD Sigmaringen RA Franz, den Anwalt der Nebenklägerin, als den Anwalt des “Opfers” im Kachelmann-Prozess bezeichnet. Da Herr Kachelmann jedoch mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31.05.2011 freigesprochen wurde, ist dieser Eindruck falsch: Herr Kachelmann ist nicht Täter der ihm vorgeworfenen Tat und die Nebenklägerin ist nicht Opfer. Herr Kachelmann durfte zu keinem Zeitpunkt als Täter bezeichnet werden – darüber hinaus ist auch die Erweckung eines solchen Eindrucks unzulässig.
Die PD Sigmaringen hat sich daher auf Betreiben von HÖCKER in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Äußerungen künftig nicht zu wiederholen. Zudem hat sie die Äußerungen widerrufen und in einer Pressemitteilung richtig gestellt:
Richtigstellung
In der Pressemitteilung vom 31.10.2011 zum Opferschutztag der PD Sigmaringen schrieben wir:
Nach einer Pause darf man auf die Ausführungen von Rechtsanwalt Thomas Franz höchst gespannt sein. Er ist Fachanwalt für Strafrecht in Mannheim und war Anwalt des Opfers im Kachelmann-Prozess.
Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wurde, Herr Kachelmann sei Täter einer Straftat stellen wir richtig:
Herr Kachelmann wurde von dem ihm zur Last gelegten Tatvorwurf mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Mannheim freigesprochen und durfte daher zu keinem Zeitpunkt als Täter bezeichnet werden.
PD Sigmaringen