Online-Versandhändler wehrt sich mit HÖCKER erfolgreich gegen Rufmord im Internet. Einstweilige Verfügung gegen Google (blogger.com) erwirkt.
Ein Internet-Versandhandelsunternehmen für hochwertige Elektronikartikel geht mit HÖCKER erfolgreich gegen Verleumdungen in Internetforen vor. Dort wird die falsche Tatsache verbreitet, bei der Mandantin handele es sich um ein Nachfolgeunternehmen/eine Rechtsnachfolgerin bzw. eine Neuauflage des Internet-Shops TecTrain24, gegen den wegen mutmaßlichen Betrugs ein Ermittlungsverfahren anhängig sein soll.
Das Landgericht Düsseldorf hat es der Google Inc. nun mit Beschluss vom 19.08.2011, Az. 12 O 387/11, untersagt, die Behauptung zu verbreiten, die Mandantin sei eine Rechtsnachfolgerin oder Neuauflage des Shops TecTrain24. Gegenstand des Verbots ist ein von der Google Inc. verbreiteter Eintrag auf dem Angebot blogger.com. HÖCKER ist für die Mandantin bereits zuvor gegen zahlreiche Verbreiter dieser falschen Behauptungen erfolgreich vorgegangen.