OLG Köln korrigiert falsche eigene Pressemitteilung zu angeblichen DNA-Funden von Jörg Kachelmann am angeblichen "Tatmesser".
Das OLG Köln hat heute seine gestrige Pressemitteilung in Sachen der am 15.11.2011 erlassenen Urteile in drei Verfahren des Wettermoderators Jörg Kachelmann gegen BILD korrigiert. Dort hatte es fälschlicherweise geheißen, dass an einem Messer DNA des Herrn Kachelmann gefunden worden sei. Diese Aussage ist falsch und wurde auch im strafgerichtlichen Urteil des LG Mannheim ausdrücklich korrigiert.
Die berichtigende Pressemitteilung des OLG Köln finden Sie hier.
Um es noch einmal deutlich festzuhalten:
Die Pressemeldungen aus dem Sommer 2010 waren falsch. An dem angeblichen "Tatmesser" im Verfahren gegen Jörg Kachelmann, das mit dessen Freispruch endete, wurde keine DNA von Herrn Kachelmann gefunden. Das LG Mannheim stellte in seiner Urteilsbegründung allerdings fest, dass mit einem DNA-Fund zu rechnen gewesen wäre, wenn die Schilderung der angeblichen Tat durch die Nebenklägerin zutreffend gewesen wäre. Das Fehlen der DNA wurde vom Strafgericht also eher als Indiz für die Unwahrheit der nebenklägerischen Schilderung gewertet.
Wir rufen noch einmal dazu auf, derartige Falschmeldungen zu unterlassen. Dass selbst das OLG Köln die Presse-Ente vom angeblichen DNA-Fund trotz entgegenstehender Aktenkenntnis wiederholte, zeigt, wie sehr die Vorverurteilung des Herrn Kachelmann durch die Falschmeldung nachwirkt.