OLG Köln bestätigt: Illustrierte FOCUS muss Ordnungsgeld zahlen
Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 08.03.2011 (Az. 15 W 392/10) bestätigt, dass die FOCUS Magazin Verlag GmbH 5.000 Euro Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen ein Verbot aus einstweiliger Verfügung zahlen muss: HÖCKER hatte gegen die Focus Magazin Verlag GmbH am 16.06.2010 mit dem Az. 28 O 392/10 eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der dem Verlag verboten wurde, Details zu angeblichen sexuellen Vorlieben des Moderators Jörg Kachelmann zu verbreiten. Nachdem der Verlag in einer späteren Ausgabe des „FOCUS“ kerngleiche Äußerungen verbreitete, hat das LG Köln gegen den Verlag auf Antrag von HÖCKER Rechtsanwälte ein Ordnungsgeld verhängt. Die Beschwerde des FOCUS vor dem OLG Köln blieb erfolglos: Das OLG stellt insbesondere fest, dass FOCUS erkennen konnte und musste, dass die erneut verbreiteten Details zu angeblichen sexuellen Vorlieben vom vorherigen Verbot erfasst wurden.