OLG Köln bestätigt Verbot gegen die Falschbeschuldigerin Claudia Dinkel: Kachelmann-Ex darf Anschuldigungen nicht weiter verbreiten.
Das OLG Köln hat heute die Berufung der Beklagten Claudia Dinkel im Verfahren 15 U 97/12 (Kachelmann ./. Dinkel) zurückgewiesen. Frau Dinkel bleibt es damit verboten, die falschen Beschuldigungen zu wiederholen, die sie nach Kachelmanns Freispruch in einem Interview mit der Zeitschrift BUNTE gegen ein fünfstelliges Honorar erneut aufgestellt hatte.
Das Landgericht Köln hatte Frau Dinkel die Wiederholung ihrer Beschuldigungen bereits durch Erlass einer einstweiligen Verfügung (28 O 557/11) verboten, später auch durch Urteil im Hauptsacheverfahren (28 O 1065/11). Es stellte in seinen Entscheidungen fest, dass der freigesprochene Wettermoderator keine Äußerungen dulden müsse, in denen der Tatvorwurf im Detail aufrechterhalten bleibe. Auch ein Recht zum äußerungsrechtlichen Gegenschlag könne die Äußerungen vorliegend nicht rechtfertigen.
Rechtsanwalt Dr. Sven Dierkes machte im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Köln deutlich, dass es der Anzeigenerstatterin nicht gestattet werden könne, den durch Kachelmanns Freispruch geschaffenen Rechtsfrieden mit Füßen zu treten, indem sie öffentlich an ihrem unbegründeten Vorwurf festhalte. Kachelmann sei unschuldig. Das habe auch Claudia Dinkel zu akzeptieren. Im Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann zu lügen und anschließend auf der Titelseite der BUNTE als vermeintliches Opfer zu posieren, sei keine angemessene Reaktion auf den Freispruch des Wettermoderators.
Dieser Einschätzung hat sich das OLG Köln nun offensichtlich angeschlossen. Eine Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor.