Nun auch gerichtliches Verbot gegen Berliner Kurier: Berichterstattung über Jörg Kachelmanns Intimleben ist rechtswidrig.
Das Online-Portal des Berliner Kuriers berichtete wie zahlreiche Medien in unzulässiger Weise über vermeintliche Details aus dem Intimleben von Jörg Kachelmann. Mit Hilfe von HÖCKER lässt Jörg Kachelmann dem Betreiber des Online-Portals des Berliner Kuriers untersagen (Landgericht Köln, einstweilige Verfügung vom 18.05.2011, Az: 28 O 375/11), Details aus der Intimsphäre von Jörg Kachelmann zu veröffentlichen oder zu verbreiten.