NIEDECKEN erwirkt weiteres Verbot gegen BILD wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung über seine Erkrankung.
Wolfgang Niedecken kämpft mit HÖCKER erfolgreich gegen weitere Rechtsverletzungen durch BILD. Mit einstweiliger Verfügung vom 10.11.2011, Az. 28 O 929/11, hat das LG Köln der Betreiberin der Webseite bild.de verboten,
-
ein Foto zu verbreiten, welches die Kinder Niedeckens bei einem Krankenhausbesuch zeigt,
-
den frei erfunden Verlauf eines Schlaganfalltests zu veröffentlichen: Bild.de hatte behauptet, Niedecken habe auf die Bitte eines Arztes, die Wochentage aufzuzählen, stattdessen einen Arm gehoben. Diese Behauptung ist frei erfunden.
-
Details über die Krankenhausbehandlung Niedeckens zu verbreiten,
-
sowie Details zu geplanten Nachbehandlungen zu veröffentlichen.
Wolfgang Niedecken und seine Familie bitten erneut darum, die von bild.de verbreiteten, zum Teil frei erfundenen Behauptungen nicht zu übernehmen.