NIEDECKEN erwirkt viertes Verbot wegen persönlichkeitsrechtsverletzendem Bericht gegen BILD / bild.de.
In einem Artikel vom 04.11.2011 hatte die BILD-Zeitung einen Bericht über Niedeckens Erkrankung veröffentlicht. Darin verbreitete sie einen frei erfundenen Verlauf eines Schlaganfalltests und spekuliert über Details der Krankenhausbehandlung sowie geplanter Nachbehandlungen Niedeckens. Sämtliche dieser Äußerungen wurden der Axel Springer AG nun mit einstweiliger Verfügung des LG Köln vom 14.11.2011, Aktenzeichen 28 O 938/11, verboten.