NDR nach Falschberichterstattung uneinsichtig – Dr. Vosgerau verklagt NDR wegen Correctiv-Bericht
Da der NDR trotz Falschberichterstattung zum Potsdam-Treffen uneinsichtig bleibt, hat Dr. Vosgerau nun gegen den NDR Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben.
Der NDR hatte sich wie viele andere Medien durch die irreführende und falsche Correctiv-Berichterstattung zum Potsdam-Treffen in die Irre führen lassen. Unter Verweis auf den Correctiv-Bericht hatte der NDR in einem Tagesschau-Bericht die Falschbehauptung verbreitet, in Potsdam sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant worden. Der NDR hat zudem falsch berichtet, es sei der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft nach rassistischen Kriterien diskutiert worden. Schließlich wurden diese Pläne als grob verfassungswidrig abgewertet.
All das wurde dem NDR bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren sowohl durch das Landgericht Hamburg, als auch durch das Oberlandesgericht Hamburg verboten.
Dem NDR fehlt es dennoch bis heute an jeder Einsichtsfähigkeit zu seinem groben journalistischen Fehlverhalten. Er möchte das Verbot im einstweiligen Rechtsschutz nicht akzeptieren.
Daher hat Dr. Ulrich Vosgerau nun beim Landgericht Hamburg eine Hauptsacheklage eingereicht. Der NDR wird auf Unterlassung der Falschbehauptungen und seiner ungerechtfertigten Abwertung verklagt, die Potsdam-Planungen seien verfassungswidrig gewesen.
Dr. Carsten Brennecke: „Dass der NDR als öffentlich-rechtliche Senderanstalt gerichtliche Verbote zweier Instanzen nicht akzeptiert, sondern fortgesetzt an seiner Falschberichterstattung festhalten möchte, kann man nur mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen. Dies gilt umso mehr, weil die Prozesse um die journalistischen Fehlleistungen des NDR zu mehreren Tausend Euro Kosten führen, die letztendlich aus den Beiträgen der Bürger gezahlt werden“.