NDR ignoriert Gerichtsentscheidung und lässt Bürger dafür zahlen
Der NDR hat behauptet, dass es auf dem Potsdam-Treffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gab. Dazu hat sich der NDR bei seiner Berichterstattung auf den irreführenden Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen bezogen. Beide Aussagen hatte das OLG Hamburg dem Sender bereits als unwahr verboten, da es diese Diskussionen auf dem Treffen nicht gab.
Dennoch löschte der NDR zwei weitere Berichte nicht, in denen er die beiden bereits gerichtlich verbotenen Falschbehauptungen ebenfalls verbreitete. Nun hat das Landgericht Hamburg bestätigt, dass der Sender teilweise sogar wortgleich genau die Aussage weiter verbreitet hat, die dem NDR verboten wurde. Das Gericht bestätigte außerdem, dass der NDR bei seinem Verstoß gegen das Verbot schuldhaft gehandelt hat.
Dass die Sendeanstalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu seiner Berichterstattung ein Verbot des Oberlandesgerichts Hamburg ignoriert und sogar zum Wiederholungstäter wird, grenzt an Selbstüberschätzung. Diese überrascht leider nicht, da bereits im Gerichtsverfahren realitätsfremde Äußerungen seitens des NDR fielen: Es sei zu befürchten, dass der NDR durch ein Verbot in die Kritik gerate. Deshalb sollten sich Gerichte aus Sicht des NDR nicht durch Entscheidungen in eine öffentliche Debatte einmischen. Damit möchte sich der NDR über das Recht stellen und in die öffentliche Debatte zum Potsdam-Treffen ungestraft mit falschen Behauptungen eingreifen. Ein bemerkenswertes Selbstverständnis, das durch die Gerichtsentscheidung einen Dämpfer bekommen hat.
Für die Überheblichkeit des NDR muss nun der Beitragszahler aufkommen. Die gegen den NDR festgesetzten Strafzahlungen, Gerichts- und Anwaltskosten in vierstelliger Höhe werden aus den Gebührengeldern der Bürger beglichen. Der NDR finanziert sich hauptsächlich über die Rundfunkbeiträge. Werbeerträge machen nur einen kleinen Teil der Einnahmen aus.