Nächster Erfolg gegen Twitter: Journalisten-Sperre unzulässig.
Es ist aktuell das medienpolitische Thema:
Seit Inkrafttreten des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) löschen Plattformen wie Twitter, Facebook und Co. massiv die Inhalte ihrer Nutzer. Das von Kritikern des NetzDG vorhergesagte Overblocking findet statt. Klar zulässige Inhalte werden gelöscht. Accounts werden gesperrt. Zuletzt traf es die Staatssekretärin Sawsan Chebli, die Jüdische Allgemeine, Rechtsanwälte und sogar Parteien mitten im Europawahlkampf.
Aufgrund seines katastrophalen Beschwerdemanagements wurde Twitter sogar vom Digitalausschuss des Bundestages zum Rapport bestellt.
Dieser Praxis schiebt die Rechtsprechung nun nach und nach einen Riegel vor.
Vor wenigen Wochen hat das LG Berlin als erstes Gericht in einem von HÖCKER geführten Verfahren eine Twitter-Sperre verboten. Nun zieht auch das LG München nach: Twitter hatte einen Satire-Tweet des Journalisten Tom Hillenbrand gesperrt. Es ging um eine offensichtlich nicht ganz ernst gemeinte Empfehlung zur Europawahl:
Twitter verstand hier keinen Spaß. Die Empfehlung Wahlzettel aufzuessen sei Wahlmanipulation und damit ein Verstoß gegen eine interne Richtlinie. Twitter löschte kurzerhand.
An dieser Maßnahme bemängelte das LG München auf Antrag von HÖCKER nun nicht nur die Humorlosigkeit Twitters: Das Gericht sah einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Der Satirecharakter sei klar erkennbar. Von Wahlmanipulation könne keine Rede sei.
Twitter muss den Tweet nun wieder freischalten und Verfahrenskosten zahlen. Ein humorloses Ende. Für Twitter.