Nächstes Correctiv-Opfer: Haltung machte den SWR blind
Der SWR musste nach anwaltlichem Vorgehen Falschmeldungen zum Potsdam-Treffen korrigieren. Nach einer Abmahnung im Namen von Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) hat der Sender seinen fehlerhaften Bericht korrigiert.
Der SWR hatte behauptet, dass beim Potsdam-Treffen Pläne zur Regierungsübernahme durch die AfD sowie zur Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund und „unliebsamen Deutschen“ vorgestellt und diskutiert worden seien. Diese Behauptungen sind falsch. Vor dem Landgericht Hamburg wurden solche Falschdarstellungen bereits mehrfach durch eidesstattliche Erklärungen der Teilnehmer widerlegt. In Potsdam wurden keine Pläne zur Ausweisung von Deutschen oder zur Machtübernahme durch die AfD diskutiert.
Nach der anwaltlichen Abmahnung räumte der SWR ein, sich auf irreführende Wertungen im Correctiv-Bericht gestützt zu haben. Der Sender erklärte, seine Berichterstattung sei eine „sinngemäße Darstellung“ von Correctivs „geschickt formulierten Meinungsäußerungen“ gewesen. Doch selbst Correctiv hatte nie von Plänen zur Ausweisung deutscher Staatsbürger berichtet, und die Behauptung des SWR über eine geplante AfD-Regierungsübernahme war frei erfunden.
Dr. Carsten Brennecke: „Der Fall des SWR zeigt, dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei Berichten zum Potsdam-Treffen die Haltung oft wichtiger war, als eine ordentliche Recherche. Hätte der SWR den Sachverhalt sorgfältig geprüft und die Teilnehmer des Potsdam-Treffens angehört, anstatt sich auf irreführende Wertungen Correctivs zu verlassen, wäre diese Falschberichterstattung vermieden worden.“