Mit offenem Visier – HÖCKER zur Veröffentlichung von Beraterhonoraren im Erzbistum Köln

Das Erzbistum Köln hat die Beraterhonorare für die Erstellung des Kölner Missbrauchsgutachtens veröffentlicht. Wir nehmen Stellung dazu:

Unbrauchbares Gutachten der Kanzlei WSW

Seit rund zwei Jahren berät die Kanzlei HÖCKER unter Federführung von Dr. Carsten Brennecke das Erzbistum Köln presserechtlich. Wir haben im Rahmen der vom Erzbistum Köln in Auftrag gegebenen Missbrauchsstudie zuerst Entwürfe des Gutachtens der Kanzlei WSW auf die äußerungsrechtliche Veröffentlichungsfähigkeit überprüft. Dabei haben wir gravierende rechtliche und handwerkliche Mängel festgestellt. Um das WSW-Gutachten veröffentlichungsfähig zu machen, hat die Kanzlei HÖCKER zusammen mit einer anderen Kanzlei äußerungsrechtliche Leitfäden entwickelt und der Kanzlei WSW für eine Behebung der Mängel übergeben. Daraufhin erstellte WSW ein überarbeitetes Gutachten (521 Seiten). Dieses haben wir erneut auf äußerungsrechtliche Mängel überprüft mit dem Ergebnis, dass auch die Endfassung nicht veröffentlichungsfähig war.

Neues Gutachten mit Goldstandard

Das Erzbistum Köln gab daraufhin ein neues Gutachten bei der Kanzlei Gercke in Auftrag. Um diesmal äußerungsrechtlich allen Anforderungen zu genügen, übernahm die Kanzlei HÖCKER die äußerungsrechtliche Konzeption des Gercke-Gutachtens. Ziel war ein Missbrauchsgutachten, das ohne vorherige Kenntnis des Erzbistums Köln und mit Namensnennung der Verantwortlichen nach wenigen Monaten veröffentlicht werden kann. Dazu haben wir das Vorgehen für die ordnungsgemäße Anhörung der Personen und den Aufbau des neuen Gutachtens in Hinblick auf äußerungsrechtliche Aspekte konzipiert. Es ging um die Einhaltung der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung, insbesondere die Berücksichtigung und Einarbeitung entlastender Stellungnahmen, sowie die Prüfung der Zulässigkeit der Erkennbarmachung von genannten Personen. Zum Abschluss hat die Kanzlei HÖCKER die finale Version des Gercke-Gutachtens (915 Seiten) äußerungsrechtlich geprüft und abgenommen.

Das Erzbistum Köln veröffentlichte das Gercke-Gutachten im März 2021. Es ist die erste vollständige Veröffentlichung eines deutschen kirchlichen Missbrauchsgutachtens mit Namensnennung der Verantwortlichen.

Beobachter bescheinigten dem Gutachten eine hohe Qualität und verliehen der juristischen Aufarbeitung das Prädikat „Goldstandard“. Als solches fand es auch international Anklang. So berichteten in den USA unter anderem die New York Times, Washington Post und Washington Times über den „Gercke report“. Auch in weiteren Ländern erregte die Veröffentlichung der unabhängigen Untersuchung das breite Interesse renommierter Medien, etwa in Großbritannien und Irland (u.a. Independent, Daily Mail, Irish Times), Frankreich (u.a. Le Figaro, La Croix, Libération, Le Parisien), Italien (u.a. La Repubblica, La Stampa, Corriere della Sera), Kanada (National Post), Spanien (u.a. El País, El Mundo, ABC, Público). Berichte gab es auch in Südamerika, Asien und Afrika. Internationale katholische Medien wie Vatican News und Catholic World Report griffen das Thema ebenfalls auf.

Das Gutachten wurde Papst Franziskus in übersetzter Form übermittelt.

Presserechtliche Begleitung des Erzbistums Köln

Im Zuge der begleitenden Berichterstattung riss die Kritik am Erzbistum Köln im Umgang mit Missbrauchsfällen nicht ab. Doch diese Kritik schoss immer wieder über das Ziel hinaus und überschritt presserechtliche Grenzen. Die Kanzlei HÖCKER ging erfolgreich gegen falsche, einseitige und unvollständige Darstellungen in mehreren Dutzend rechtswidrigen Presseartikeln vor. Das Ergebnis sind u.a. mehrere einstweilige Verfügungsverfahren (nicht rechtskräftig) und laufende Hauptsacheklagen gegen Axel Springer (Bild-Zeitung). Näheres zu den Verfahren gegen Bild hier:

- https://www.hoecker.eu/news/falsche-behauptungen-und-unzulaessige-verdaechtigungen-landgericht-koeln-verbietet-5-bericht-des-bild-redakteurs-nikolaus-harbusch-aus-der-rechtswidrigen-bild-kampagne-gegen-kardinal-woelki

- https://www.hoecker.eu/news/axel-springer-se-kassiert-weiteres-verbot-im-namen-von-kardinal-woelki-als-falsch-beanstandete-berichterstattung-des-bild-redakteurs-nikolaus-harbusch-vom-4-5-21-durch-das-oberlandesgericht-koeln-verboten

- https://www.hoecker.eu/news/einstweilige-verfuegung-gegen-bild-autor-nikolaus-harbusch-persoenlich-rechtswidrige-verdaechtigung-kardinal-woelkis-anlaesslich-einer-befoerderung-eines-priesters-in-harbuschs-bild-bericht-verboten

- https://www.hoecker.eu/news/lg-koeln-ergaenzt-verbot-der-rechtswidrigen-berichterstattung-von-nikolaus-harbusch-im-bild-artikel-vom-3-5-2021-rechtswidrige-verdaechtigung-ueber-kardinal-woelki-zu-umstaenden-bei-ernennung-eines-priesters-gegenueber-axel-springer-se-verboten

- https://www.hoecker.eu/news/weitere-einstweilige-verfuegung-gegen-axel-springer-se-wegen-bericht-von-nikolaus-harbusch-landgericht-koeln-verbietet-bild-u-a-die-rechtswidrige-meldung-obwohl-er-von-den-vorwuerfen-wusste-kardinal-woelki-befoerdert-missbrauchs-priester

- https://www.hoecker.eu/news/landgericht-koeln-verbietet-rechtswidrige-verdaechtigung-in-bericht-der-bild-zeitung-des-autors-nikolaus-harbusch-kardinal-woelki-habe-bei-der-ernennung-eines-priesters-eine-polizeiwarnung-gekannt-einstweilige-verfuegung-gegen-axel-springer-se

Anlässlich der Veröffentlichung der Beraterhonorare durch das Erzbistum Köln machen wir unsere umfangreichen Tätigkeiten erneut transparent, denn sämtliche Angaben waren bereits öffentlich bekannt.