Markus Frohnmaier (AfD) verklagt Claudia Roth (Die Grünen) nach unberechtigter Abmahnung.

Der AfD-Kandidat der Landtagswahl in Baden-Württemberg und Vorsitzende der Jugendorganisation der AfD (Junge Alternative) Markus Frohnmaier hat Claudia Roth (Die Grünen) vor dem Landgericht Köln verklagt.

Ausgangspunkt der Streitigkeit ist ein anwaltliches Abmahnschreiben, mit der sich Frau Roth auf folgende Aussage Frohnmaiers bezog:

Wer immer wieder mantrahaft wiederholt, dass Multikulti funktioniert und glaubt, dass sei nur die sorgenfreie Wahl zwischen Ente süß-sauer und Falafel, der ist schuld, was an diesen Abend passiert ist. Meiner Meinung nach haben Leute wie Claudia Roth hier mittelbar mitvergewaltigt…nicht im juristischen Sinne, aber im übertragenen Sinne.“

Frohnmaier hatte dies in einem Interview in der ARD-Sendung „Kontraste“ gesagt, in dem er Kritik an einer Politik der offenen Grenzen übte. Er machte damit deutlich, dass die von ihm kritisierte Politik der offenen Grenzen auch Gefahren berge, die sich in Köln an Silvester realisiert haben könnten.

Frau Roth bezog die Aussage entgegen ihrem Wortlaut ausschließlich auf sich und mahnte Frohnmaier ab. Sie verkürzte das Zitat und verlangte von ihm die Unterlassung des folgenden Satzes, den er so nie gesagt hat:

Claudia Roth hat in Köln mitvergewaltigt, nicht juristisch aber im übertragenen Sinne“.

Nachdem Frohnmaier durch HÖCKER bereits am 04.02.2016 die Abmahnung als unberechtigt zurückweisen ließ, kündigte Roth einen Tag später in einem Online-Artikel des Stern an, sie werde rechtliche Schritte gegen Frohnmaier einleiten, wenn er keine Unterlassungserklärung unterschreibe.

Dass und mit welchen Gründen Frohnmaier die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt hatte, scheint Frau Roth den Journalisten des Stern verschwiegen zu haben. Jedenfalls nimmt der Artikel mit keinem Wort darauf Bezug.

Eine Anfrage von HÖCKER bei den führenden Pressekammern in Deutschland (Köln, Hamburg und Berlin) hat ergeben, dass Frau Roth die angekündigten rechtlichen Schritte dort auch zwei Wochen später jedenfalls nicht in Form eines Verfügungsantrags vollzogen hat.

Frohnmaier hat sich nun entschlossen, gerichtlich gegen Frau Roth vorzugehen, um klären zu lassen, dass seine Aussage zulässig und die Abmahnung von Frau Roth unberechtigt war.

Denn Frohnmaiers Aussage ist zulässig: Im politischen Meinungskampf sind auch überspitzte Formulierungen zulässig, insbesondere in heißen Wahlkampfzeiten. Wenn die Grünen Wahlwerbung verwenden, die die AfD mit Fotos von rechtsradikalen Skinheads in Verbindung bringt, dann müssen sie umgekehrt auch eine überspitzte sachliche Kritik an der eigenen Politik dulden.

Markus Frohnmaier hat nun gegen Claudia Roth vor dem Landgericht Köln Klage eingereicht. Diese ist darauf gerichtet, festzustellen, dass die Aussage des Herrn Markus Frohnmaier zulässig und die Abmahnung Roths unbegründet ist.