Markenrechtsverletzung durch Personaldienstleister verboten
Einer der führenden deutschen Dienstleister auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung, der Arbeits- und Personalvermittlung sowie des Outsourcing geht mit Hilfe von HÖCKER erfolgreich gegen die Verletzung seiner Markenrechte vor und erwirkt vor dem Landgericht Köln (Az. 33 O 246/10) eine einstweilige Verfügung. Mit diesem Verbot wird einem Konkurrenten verboten, zur Bewerbung von Personal- und Arbeitsvermittlungsdienstleistungen die geschützten Markenzeichen des Personaldienstleisters zu benutzen.