Markenrechtsverletzung durch Google AdWords – Vorsicht bei „Keyword Platzhaltern“
Wer mit AdWords-Anzeigen auf Google wirbt, muss darauf achten, dass er hierdurch keine Markenrechte Dritter verletzt. Ansonsten drohen kostenpflichtige Abmahnungen und Schadensersatzansprüche.
Bei den AdWords-Anzeigen können Unternehmen bestimmte Suchbegriffe (sog. Keywords) buchen. Wenn ein Internetnutzer dann bei Google nach diesem Begriff sucht, erscheint die Anzeige. Häufig werden die Marken von Wettbewerbern als Keyword gebucht, damit man die Internetnutzer bei einer entsprechenden Suche auf sich selbst aufmerksam machen kann. Dies ist grundsätzlich unproblematisch, solange die Marke des Wettbewerbers nicht in der Anzeige erscheint.
Der Wettbewerberin einer HÖCKER-Mandantin wurde nun die sog. Keyword Platzhalter-Funktion zum Verhängnis. Sie hatte als Keyword die Marke der Mandantin gebucht. Die Keyword Platzhalter-Funktion führte nun dazu, dass bei einer Suche nach der Marke diese automatisch in der Überschrift der Anzeige erschien. Hierdurch wurden die Markenrechte der Mandantin verletzt und sie mahnte die Wettbewerberin deshalb ab. Diese gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, erteilte Auskunft und zahlte auch die Abmahnkosten.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig:
„Die Ausrede, einen externen Dienstleister mit der AdWords-Kampagne beauftragt zu haben, half der Wettbewerberin nicht. Denn selbstverständlich muss der Auftraggeber der AdWords-Kampagne für Fehler seines Dienstleisters haften. Umgekehrt müssen auch Werbeagenturen bei der Einrichtung von AdWords-Kampagnen genau aufpassen, da sie für etwaige Fehler gegenüber ihrem Auftraggeber regresspflichtig sein können.“