Markenrecht: Inhaberin der Autotuning-Marke MAE erneut mit HÖCKER erfolgreich gegen Plagiatoren.

Mit einstweiliger Verfügung vom 15.07.2011 wehrt sich die Inhaberin der bekannten Tuning-Marke MAE erneut gegen Plagiate. Auf Antrag von HÖCKER verbot das LG Köln mit einstweiliger Verfügung (Az. 31 O 394/11) das Angebot von MAE-Autoteilen, die ohne Zustimmung der Markeninhaberin in den Verkehr gebracht werden.