Markenrecht: HÖCKER verteidigt den Titel des Lifestyle-Magazins "Luxury Life Magazine"

Die Schweizer Herausgeber des Luxus-/Lifestyle Magazins „Luxury Life Magazine“ wurden vom Herausgeber eines Magazins mit dem Titel „Luxury“ zunächst mit Abmahnung, dann mit einstweiliger Verfügung des LG Köln auf Unterlassung der Benutzung ihres Titels in Anspruch genommen. Der Verlag Scholl Media Worldwide stützte seine Ansprüche auf eine Wort-/Bildmarke, sowie auf eine angeblich wettbewerbswidrige unlautere Nachahmung durch die Verwendung eines ähnlichen Titels. Eine zunächst erlassene einstweilige Verfügung wurde nach Widerspruch durch HÖCKER mit Urteil des LG Köln vom 06.04.2011, Az. 84 O 277/11, aufgehoben. Auf der Basis umfangreicher Marktrecherchen konnte einerseits nachgewiesen werden, dass zahlreiche Magazine mit dem Titelbestandteil „Luxury“ und ähnlicher inhaltlicher Ausrichtung seit Jahren auf dem Markt präsent sind. Darüber hinaus hatte der Verlag Scholl Media Worldwide das eigene Erscheinungsbild des Magazins inklusive der Titelgestaltung fortwährend geändert, so dass von einer durchgehenden Eigenart, die wettbewerbsrechtlichen Schutz genießen kann, keine Rede sein kann.