Lügen über Konkurrenten können teuer werden - HÖCKER erwirkt zwei Verbote für Mittelständler.
Der Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmens hatte mehrere E-Mails u.a. an Banken und Kunden verschickt. Darin behauptete er, ein erfolgreiches mittelständisches Unternehmen sei demnächst bankrott. Ferner griff er die Geschäftsführer des Konkurrenten persönlich an und beleidigte sie.
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den Versender der E-Mails daraufhin zur Unterlassung der Äußerungen (Beschl. v. 12.02.2016, Az 10 O 90/16; Beschl. v. 15.02.2016, Az. 14 O 13/16; beide n. rkr.). Die Lügen über die angebliche Zahlungsunfähigkeit sind nach Ansicht des Gerichts wettbewerbswidrig. Zudem verletzten die Beleidigungen die Persönlichkeitsrechte der Geschäftsführer des Konkurrenten.