Licht und Schatten im SWR: SWR erkennt Verbot zu Correctiv-Falschberichterstattung an und verschleiert dennoch weiter

Der Südwestrundfunk, kurz SWR, zeigt sich einsichtig und erkennt das Verbot für einen seiner Artikel über den Correctiv-Bericht an. Für unseren Mandanten, Dr. Ulrich Vosgerau (CDU), konnten wir uns vor Gericht gegen den SWR durchsetzen. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass der öffentlich-rechtliche Sender ein schlechter Verlierer ist.

Transparenz? Fehlanzeige!

Zum guten Ton gehört es normalerweise, dass Presseorgane bei Fehlern in ihren Berichten die Leser mittels eines Transparenzhinweises darauf aufmerksam machen, was sie warum und wie geändert haben. Das dient dazu, die fehlerhafte Information kenntlich zu machen und gleichzeitig diese zu korrigieren. Das fällt dem SWR anscheinend schwer, dabei wäre es so leicht.

Unter dem Titel „Darum geht es in dem Correctiv-Bericht, das ist bekannt!“ hat der SWR eine Zusammenfassung des Correctiv-Berichts verbreitet. Darin fanden sich einige Falschbehauptungen wieder, gegen die wir für Dr. Ulrich Vosgerau vorgegangen sind. Das Landgericht Hamburg hat dem SWR die Falschbehauptung verboten, ein in Potsdam gefasster Plan habe den Erlass „maßgeschneiderter Gesetze“ vorgesehen, mit denen „deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausgewiesen“ werden sollten. Verboten wurde auch die Falschbehauptung, es sei die Ausweisung von „unliebsamen Deutschen“ geplant worden. Drittens wurde dem SWR die Falschbehauptung verboten, in Potsdam sei die Regierungsübernahme der AfD „anvisiert“ worden. Diese Behauptung findet sich noch nicht mal im Ansatz im Correctiv-Bericht, sondern ist eine reine Erfindung des SWR.

Mit der falschen Correctiv-Berichterstattung hat sich der SWR keinen Gefallen getan. Neben einem Reputationsschaden ist auch ein finanzieller Schaden entstanden. Die gerichtliche Auseinandersetzung kostet den Sender einen vierstelligen Betrag, der gerichtlich festgesetzt wurde. Damit zahlen die Gebührenzahler für die handwerklichen Fehler der SWR-Journalisten.

Handwerklich fragwürdig geht es leider weiter. Zwar löschte der SWR die verbotenen Passagen, um dann mit diesem Transparenzhinweis dem guten Journalismus einen Bärendienst zu erweisen:

„Hinweis: In einer früheren Version des Artikels haben wir missverständliche Formulierungen über den Inhalt der Gespräche beim Treffen in Potsdam verwendet. Konkret waren dies Formulierungen im Zusammenhang mit der Correctiv-Einordnung über Konsequenzen, die eine mögliche AfD-Regierung haben könnte, sowie die laut Correctiv-Recherche in Potsdam besprochenen Pläne zum Umgang mit „unliebsamen Deutschen“. Wir haben die entsprechenden Passagen präzisiert.“

Schulnote 6

Wäre dieser Transparenzhinweis Bestandteil einer Klassenarbeit gewesen, wäre diese Arbeit sehr schlecht ausgefallen. Denn mit diesem Hinweis versucht der SWR nicht aufzuklären, sondern seine Leser weiter zu täuschen. Er stellt nicht klar, dass und wie er falsch berichtet hat, sondern schreibt nur von „missverständlichen Formulierungen“, die „präzisiert“ wurden, ohne deutlich zu machen, worum es geht.

Mittlerweile hat der SWR den Artikel samt irreführendem Transparenzhinweis ganz gelöscht und so alle Spuren verwischt. Die Falschinformation seiner Leser mag der SWR somit nicht klarstellen.

Dr. Carsten Brennecke: „Der SWR torpediert mit seinem Verhalten das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine wahrheitsgemäße und unabhängige Berichterstattung. Zuerst verbreitet er eine gezielte Desinformation. Dann versucht er mit allen Mitteln, die Desinformation seiner Leser und Zuschauer aufrecht zu erhalten, statt aufzuklären“.