LG Köln verbietet rechtswidrige Werbung eines Rechtsanwalts.
HÖCKER ist für einen führenden deutschen Online-Dating-Anbieter erfolgreich gegen einen Rechtsanwalt vorgegangen. Die Mandantin betreibt ein Online-Dating-Angebot, in dessen Rahmen sich der Kunde zuerst kostenlos anmeldet und dann im Rahmen einer weiteren kostenpflichtigen Anmeldung zusätzliche Leistungsinhalte buchen kann. Ein Rechtsanwalt ging in Foren auf Akquise, indem er auf der Basis angeblich eigener Erfahrungen berichtete, das Online-Dating-Angebot belehre den Kunden im Rahmen der kostenpflichtigen Anmeldung nicht über eine automatische Vertragsverlängerung. Das Landgericht Köln hat diese Äußerung nun mit einstweiliger Verfügung vom 11.02.2015, Az.: 28 O 53/15 (nicht rechtskräftig) verboten.
Dr. Carsten Brennecke:
„Auch Werbeaussagen von Rechtsanwälten sind äußerungsrechtlich angreifbar. Anwälte, die in öffentlichen Äußerungen, insbesondere mit dem Ziel der Akquise, falsche Angaben oder Übertreibungen in tatsächlicher Hinsicht verbreiten, haften für solche Äußerungen.“