LG Köln: BILD durfte nicht über Steuerschulden bekannter Musikband berichten.

HÖCKER ist für eine bekannte Kölner Band auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich gegen die BILD-Zeitung vorgegangen. Das Landgericht Köln hat erneut bestätigt, dass Steuer- und Unterhaltsschulden von Mitgliedern einer bekannten Band Privatsache sind und dass eine Berichterstattung darüber unzulässig ist. Es bestätigte damit seine Entscheidung aus dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren.

Die Band hatte sich von ihrem ehemaligen Manager im Streit getrennt. Dieser hatte daraufhin der BILD-Zeitung mitgeteilt, dass Bandmitglieder Steuer- und Unterhaltsschulden hätten. Diese Informationen verbreitete die BILD-Zeitung in einem Bericht über die Trennung von Band und Management.

Das Landgericht Köln hat nun mit Urteil vom 03.12.2014, Az. 28 O 176/14 (nicht rechtskräftig) die Berichterstattung erneut verboten. Es bestätigte die Ansicht v, dass Steuer- und Unterhaltsschulden grundsätzlich Privatsache sind und dass eine öffentliche Berichterstattung über diese Umstände daher nicht zulässig ist.

 

RA Dr. Carsten Brennecke:

„Auch die Steuer- und Unterhaltsschulden bekannter Künstler sind grundsätzlich Privatsache. Eine Veröffentlichung solcher Privatangelegenheiten ist unzulässig.“