LG Köln bestätigt Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung von Fotos durch BamS und bild.de, die Jörg Kachelmann im Hof der JVA zeigen.
Im Hauptsacheverfahren stellt das Landgericht fest, dass auch Untersuchungsgefangene einen Anspruch auf Respektierung der Privatsphäre haben und es nicht hinnehmen müssen, dass Fotos veröffentlicht werden, die erkennbar rein private Situationen zeigen. Es bestand weder ein aktueller Anlass, noch ein erhebliches Allgemeininteresse an der Veröffentlichung derartiger Fotos. Gerade wenn diese Fotos von BILD am Sonntag und bild.de allein zur Befriedigung eines Sensationsinteresses dargestellt werden, greift dies besonders tief in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Erschwerend hinzu kommt, dass die Bilder heimlich, aus großer Entfernung und ohne Kenntnis von Jörg Kachelmann aufgenommen wurden.