LG Köln bestätigt im Hauptsacheverfahren Rechtswidrigkeit vorverurteilender Berichterstattung über Kachelmann unter bild.de
Im Hauptsachenverfahren stellt das Landgericht Köln fest, dass Bild.de vorverurteilend über das Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann berichtet hat. Die Berichterstattung war unzulässig, weil sie den falschen Eindruck erweckte, Kachelmann sei anhand bestimmter Indizien der vorgeworfenen Tat überführt (LG Köln, Urteil vom 16.03.2011 Az. 28 O 503/10).