LG Köln verurteilt Claudia D. auch im Hauptsacheverfahren wegen der öffentlichen Wiederholung ihrer falschen Beschuldigungen gegenüber Jörg Kachelmann.
Das LG Köln hat es Claudia D., der Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Jörg Kachelmann, am 30.05.2012 nunmehr auch im Hauptsacheverfahren verboten, ihre Beschuldigungen gegenüber dem Wettermoderator außerhalb von gerichtlichen Verfahren oder Ermittlungsverfahren zu wiederholen (LG Köln, Az. 28 O 1065/11, Urteil vom 30.05.2012). Jörg Kachelmann war am 31.05.2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Davon unbeeindruckt hatte die Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin in dem Vergewaltigungsverfahren, Claudia D., der Zeitschrift BUNTE, auf deren Titelseite sie sich auch gleich abbilden ließ, ein Interview gegeben. Im Rahmen des Interviews wiederholte sie ihre falschen Beschuldigungen gegenüber dem gerade freigesprochenen Jörg Kachelmann.
Kachelmann hatte daraufhin mit Hilfe von HÖCKER bereits eine einstweilige Verfügung gegen das „Nachtreten“ des vorgeblichen Opfers vor dem Landgericht Köln erwirkt (28 O 557/11; Urteil vom 28.10.2011). Das Landgericht stellte nun auch im anschließenden Hauptsacheverfahren fest, dass der freigesprochene Wettermoderator keine Äußerungen dulden müsse, in denen der Tatvorwurf im Detail aufrechterhalten bleibe. Auch das Recht zum Gegenschlag könne die Äußerungen vorliegend nicht rechtfertigen.
RA Dr. Sven Dierkes:
„Ein rechtskräftig Freigesprochener muss es nicht dulden, öffentlich weiterhin als Täter denunziert zu werden. Dies gilt auch dann, wenn er sich nach einer monatelangen, vorverurteilenden medialen Hetzjagd öffentlich gegen die Schädigung seines Rufs zur Wehr gesetzt und dabei das vorgebliche Opfer kritisiert hat. Denn das Recht, sich über einen medialen Gegenschlag zu rehabilitieren, steht dem zu Unrecht öffentlich Verdächtigten zu, nicht dem vermeintlich Geschädigten. Das hat im Fall Kachelmann auch Claudia D. zu akzeptieren.“