LG Köln verbietet Privatfotos vermeintlicher Straftäter: Stern TV hatte angeblich betrügerische Unternehmer bei privatem Freizeitparkbesuch gezeigt. StA hat Ermittlungen gegen die Mandanten inzwischen mangels Tatverdachts eingestellt.
HÖCKER hat die Persönlichkeitsrechte dreier Unternehmer vor dem Landgericht Köln erfolgreich verteidigt: Der Fernsehsender RTL hatte in seiner Fernsehsendung „Stern TV“ über angeblich betrügerisches Geschäftsgebaren dreier Unternehmer berichtet. Der Bericht wurde mit Fotografien bebildert, die diese Unternehmer bei einem privaten Besuch eines Freizeitparks zeigten. Auf Abmahnung hatte sich RTL durch Abgabe einer Unterlassungserklärung unterworfen. HÖCKER ist nun im Namen der Unternehmer erfolgreich gegen den Informanten vorgegangen, der diese Fotografien an RTL lieferte. Mit Urteil vom 28.03.2012 wurde diesem Informanten durch das LG Köln verboten, die Fotografien weiter zu verbreiten. Das LG Köln bestätigte damit die von HÖCKER geäußerte Rechtsauffassung, dass die Berichterstattung über angebliche betrügerische Aktivitäten der Unternehmer nicht geeignet war, die Verbreitung von Bildnissen aus dem Privatbereich zu rechtfertigen (Urt. v. 28.03.2012, Az. 28 O 980/11).
Die Vorwürfe gegenüber den Unternehmern erwiesen sich inzwischen übrigens als haltlos. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen eingestellt, weil sie keinen Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat erkennen konnte.
Dr. Carsten Brennecke:
„In ihrer Bildernot greifen Medien zur Illustration von Berichten häufig auf irgendwelche privaten Fotos zurück, die mit dem Thema des Beitrags nichts zu tun haben. Dieser verbreiteten Praxis erteilt das LG Köln eine erfreuliche Absage. Bilder aus dem Privatbereich sind zur Illustration eines Berichts über angebliche Verfehlungen von Unternehmern tabu.“