LG Köln bestätigt: Alice Schwarzer darf im Kachelmann-Fall keine Richteräußerungen erfinden.

In einem Radiointerview des SWR hatte Frau Schwarzer in Bezug auf den Freispruch von Jörg Kachelmann durch das Landgericht Mannheim Folgendes behauptet:

“Der Richter hat gesagt: Wir haben Restzweifel an der Schuld.”


Zudem hatte sie den Richtern des LG Mannheim folgende Äußerung in den Mund gelegt:

“Das heißt, wir sind überwiegend von der Schuld überzeugt, bleiben aber Restzweifel.”


Diese Äußerungen sind jedoch jedoch seitens der Richter niemals gefallen. Das Landgericht Köln untersagte es Frau Schwarzer daher mit einstweiliger Verfügung vom 23.12.2011, diese erfundenen Zitate zu veröffentlichen bzw. zu verbreiten. Auf den Widerspruch von Frau Schwarzer bestätigte das Landgericht Köln nun mit Urteil vom 18.04.2012 (Az: 28 O 1081/11) die einstweilige Verfügung.

In seinem Urteil weist das Landgericht insbesondere darauf hin, dass Frau Schwarzer mit dem falschen Zitat eine unwahre Tatsachenbehauptung aufstelle, wobei sie die Richter des Landgerichts Mannheim gleich auch noch als Quelle heranziehe. Da sie durch ihre Äußerungen den Freispruch von Jörg Kachelmann entwerte, verletzten diese in nicht hinzunehmender Weise das Persönlichkeitsrecht von Jörg Kachelmann.


Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.