LG Berlin: Geschäftsmodell des Legal Tech-Startups wenigermiete.de zulässig.
Das LG Berlin hat eine wettbewerbsrechtliche Klage der Rechtsanwaltskammer Berlin gegen das Legal Tech-Startup Mietright GmbH im Wesentlichen abgewiesen (Urt. v. 15.1.2019, Az. 15 O 60/18, n. rkr.).
Das Unternehmen bietet auf seiner Webseite wenigermiete.de verschiedene Dienstleistungen an. So können Mieter die sog. Mietpreisbremse durchsetzen oder sich gegen unberechtigte Mieterhöhungen oder Schönheitsreparaturforderungen wehren. Je nach Dienstleistung tritt wenigermiete.de als Inkassodienstleister oder als Prozessfinanzierer auf. Die Rechtsanwaltskammer sah darin einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz und beanstandetet zudem zahlreiche Angaben auf der Webseite und in Schreiben an Vermieter als wettbewerbswidrig.
Das LG Berlin entschied nun, dass das Geschäftsmodell von wenigermiete.de zulässig ist, weil es sich bei den Tätigkeiten entweder bereits nicht um eine Rechtsdienstleistung handele oder diese von der Inkassoerlaubnis erfasst seien:
„Die Dienstleistungen nutzen den Verbrauchern und dem Rechtsverkehr – auch den Rechtsanwaltsgesellschaften – eher, als dass sie ihnen schaden“, so die Berliner Richter. Zulässig ist auch die Werbung mit „Wir helfen Mietern. Einfach. Online. Ohne Risiko.“
Rechtsanwalt Dr. Johannes Gräbig:
„Das Urteil ist ein Meilenstein für die Legal Tech-Branche und natürlich auch für Tausende Mieter in Deutschland. Die Rechtsanwaltskammer ist krachend mit ihrem Versuch gescheitert, das Geschäftsmodell von wenigermiete.de unter dem Deckmäntelchen des vermeintlichen Verbraucherschutzes verbieten zu lassen. Zahlreiche Verbraucherrechte lassen sich effektiv nur in standardisierten Massenverfahren durchsetzen. Neben Fluggastentschädigungen gehört hierzu eben auch der Bereich der Mietpreisbremse: Es wird Mietern geholfen, die sonst nie den Weg in eine Anwaltskanzlei gefunden hätten.“
Der Branchendienst JUVE berichtet hier über das Verfahren.