Landgericht Köln bestätigt einstweilige Verfügung für CAREN PFLEGER gegen BILD digital.
Mit Urteil vom 07.09.2011 hat das Landgericht Köln (28 O 299/11) die einstweilige Verfügung für die Designerin Caren Pfleger gegen das Online-Portal von BILD vom 12.05.2011 insoweit bestätigt, dass dem Verlag weiterhin die Verbreitung einer unwahren Tatsachenbehauptung verboten bleibt, die Dritte zur Grundlage unberechtigter strafrechtlicher Vorwürfe gegen Frau Pfleger gemacht hatten.