Landgericht Köln verbietet Eingriff in die Intimsphäre von Jörg Kachelmann durch das Online-Portal der B.Z. Berlin.
Mit einstweiliger Verfügung vom 17.05.2011 (Az: 28 O 364/11) untersagt das Landgericht Köln auf Antrag von HÖCKER, angebliche intime Details über Jörg Kachelmann zu veröffentlichen.