Landgericht Hamburg verbietet irreführende Litigation-PR des Correctiv-Geschäftsführers David Schraven. Das Gericht stellt erneut klar, dass es die Kernaussagen des Correctiv-Berichts zur Remigration nicht bestätigt hat

Der Staatsrechtler und Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau (CDU) ist vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich gegen irreführende Litigation-PR des Correctiv-Geschäftsführers David Schraven in einem Interview mit der FAZ vorgegangen.

Correctiv ist nach seinem Bericht zum Potsdam-Treffen auch durch kritische Medienjournalisten unter Druck geraten, da durch manipulative Wertungen bei Lesern und Medien die Fehlvorstellung geweckt wurde, auf dem Treffen sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger geplant worden.

Kritik des Staatsrechtlers Dr. Ulrich Vosgerau und der Kanzlei HÖCKER Rechtsanwälte an der manipulativen Berichterstattung hat Correctiv versucht, als Litigation-PR abzukanzeln. Nun beweist ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Hamburg, dass ausgerechnet Correctiv-Chef David Schraven versucht hat, Leser und Medien mit irreführender Litigation-PR hinters Licht zu führen:

In seinem Interview mit der FAZ vom 3.3.2024 hat Correctiv-Chef David Schraven die Falschbehauptung verbreitet, das Landgericht Hamburg habe die im Correctiv-Bericht vom 10.01.2024 „Geheimplan gegen Deutschland“ enthaltenen Schilderungen zu Gesprächen über einen Masterplan, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft, als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt. Konkret lautet die Aussage Schravens im Interview wie folgt:

„Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‚Remigration’ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die „prozessuale Wahrheit“ ist.“

Die Litigation-PR Schravens ist falsch: Das Landgericht Hamburg hat in seiner Pressemitteilung vom 27.02.2024 genau das Gegenteil davon klargestellt. Es sagt schon in seiner Pressemitteilung, dass der Inhalt der Correctiv-Berichterstattung, ob, durch wen und in welchem Umfang die „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung diskutiert wurde, nicht Gegenstand der Entscheidung ist. Zitat:

"Alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte „Remigration“ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde, sind nicht Gegenstand der Entscheidung. Für keinen der äußerungsrechtlichen Angriffe des Antragstellers kam es darauf an." (Hervorhebung nur hier)

Der Text der Pressemitteilung ist hier abrufbar:

https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/unterlassungsantrag-gegen-correctiv-berichterstattung-nur-teilweise-erfolgreich--705854

Auch der renommierte Medienjournalist Stefan Niggemeier, Herausgeber des medienjournalistischen Online-Portals "Übermedien", hatte Scharvens Behauptungen in der FAZ als irreführende Litigation-PR kritisiert und Schraven testiert, dass er im Interview mit der FAZ explizit die Unwahrheit verbreite:

https://steadyhq.com/de/uebermedien/posts/fcadaac1-8934-4ed3-bff2-f13c19ec12ce

Das Landgericht Hamburg hat David Schraven nun die Falschbehauptung verboten, es habe den Kern des Correctiv-Artikels, dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen worden sei, mit dem „Remigration“ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft, gerichtlich bestätigt.

Das Gericht hat das Verbot gegen Schraven mit Beschluss vom 07.05.2024 (n.rk) wie folgt begründet:

„Der … Durchschnittsleser entnimmt der streitgegenständlichen Passage aus dem Antrag zu 1.a., dass das Gericht sich in seiner Entscheidung zu dem näher beschriebenen „Kern des Artikels“ geäußert und diesen bestätigt hat. Auch wenn die Frage, was konkret der Kern eines Artikels ist, und auch die Frage, ob ein solcher durch eine Gerichtsentscheidung Bestätigung gefunden hat, wertende Elemente beinhalten, wird insbesondere durch den sich anschließenden Verweis auf die prozessuale Wahrheit die Behauptung transportiert, das Gericht habe sich mit dem näher beschriebenen Kern des Artikels beschäftigt, diesen bestätigt und eine Aussage darüber getroffen, ob der diesbezügliche Vortrag von Correctiv der prozessualen Wahrheit entspricht. Die so verstandene Tatsachenbehauptung ist unwahr. Das Gericht hat in der hier thematisierten Entscheidung hierzu keine Aussage getroffen.“

Dr. Carsten Brennecke: „Der Geschäftsführer von Correctiv, David Schraven, hat versucht, das Bild der Öffentlichkeit durch ein reichweitenstarkes Interview in der FAZ zu manipulieren. Dieser Versuch der Desinformation ist ein weiterer Beleg dafür, wie das „System Correctiv“ funktioniert.

Man muss sich dabei auf der Zunge zergehen lassen, dass ausgerechnet Correctiv Herrn Dr. Vosgerau und mir vorwarf, die Öffentlichkeit durch Litigation-PR beeinflussen zu wollen. Dass tatsächlich Correctiv nachweislich irreführende Litigation-PR betrieben hat, ist nun auch gerichtlich bestätigt worden.

Die FAZ hat sich für eine irreführende Litigation-PR Correctivs vor den Karren spannen lassen. Die FAZ muss sich die kritische Frage gefallen lassen, wie es denn um ihre journalistische Sorgfalt steht: Sie wurde darüber informiert, dass das Interview Falschbehauptungen enthält, war aber vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung nicht bereit, von der Weiterverbreitung der Falschbehauptungen abzusehen. Hätte sich der FAZ-Redakteur Harald Staun, der das Interview mit Schraven offensichtlich völlig unkritisch geführt hat, die Mühe gemacht, die Aussagen Schravens auch nur ansatzweise kritisch zu hinterfragen, dann hätte er feststellen müssen, dass die Aussagen falsch sind. Bei Einhaltung der üblichen journalistischen Sorgfalt hätten die Falschbehauptung im Interview nicht veröffentlicht werden dürfen.“