"Lagenlook" bleibt weiterhin exklusiv für kidneykaren geschützt: Nachahmer erkennt einstweilige Verfügung an.
Am 09.04.2013 hatte das Landgericht Köln einem Nachahmer per einstweiliger Verfügung vorläufig verboten, den sog. Lagenlook des Berliner Modeunternehmens kidneykaren zu kopieren (siehe hierzu unsere Pressemitteilung vom 09.04.2013).
Der Wettbewerber legte Widerspruch gegen die Entscheidung ein, nahm diesen heute jedoch in der mündlichen Verhandlung zurück und erkannte die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung an.
Die Kammer für Handelssachen folgte unserer Argumentation, dass die Werbepräsentation der kidneykaren-Basics im Lagenlook ein konkret ausgestaltetes Leistungsergebnis mit wettbewerblicher Eigenart darstellt und die Kopie durch den Wettbewerber zu Verwechslungen beim Verbraucher führen könne. Die Kammer ging daher von einem Unterlassungsanspruch unserer Mandantin aus.
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser:
„Unsere Mandantin kidneykaren ist damit die einzige Anbieterin, die Nierenwärmer im von ihr selbst kreierten Lagenlook in Deutschland bewerben und anbieten darf.“