„Knastfotos“ von Jörg Kachelmann sind illegal – „BILD“ scheitert auch vor dem EGMR.
Während der gegen Jörg Kachelmann verhängten Untersuchungshaft hatte „BILD“ mehrfach Fotos veröffentlicht, die ihn als Untersuchungshäftling zeigen. Jörg Kachelmann ist hiergegen konsequent vorgegangen und hat gerichtliche Verbote erwirkt, so u.a. auch wegen Bildern, die ihn oberkörperfrei in einem Gefängnishof zusammen mit anderen Insassen zeigen. Mit deutlichen Worten hatten die Richter des Landgerichts und Oberlandesgerichts Köln bereits 2011 und 2012 festgestellt, dass diese Bilder keinerlei Informations(mehr)wert aufwiesen und deren Veröffentlichung rechtswidrig war.
Allerdings wollte „BILD“ das nicht wahrhaben und legte gegen jede Entscheidung Rechtsmittel ein. So kam es dazu, dass nun – über 8 Jahre nach Veröffentlichung der Fotos – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über die Veröffentlichung aus dem Jahr 2010 entscheiden musste. Aber auch hier fing sich „BILD“ eine deutliche Schlappe ein: Der EGMR wies die Beschwerden von „BILD“ ab und stellte fest, dass die Fotos zu Recht verboten worden waren. Nach Ansicht der Straßburger Richter beruht der erhebliche und nicht hinzunehmende Eingriff in die Privatsphäre insbesondere auch darauf, dass die Fotos heimlich von einer nicht öffentlich zugänglichen Stelle aus und in einer Situation erstellt wurden, in der Jörg Kachelmann damit nicht rechnen musste.
Die Entscheidung ist endgültig.
Wir haben Jörg Kachelmann in den Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln vertreten. An den Verfahren vor dem EGMR waren wir nicht beteiligt, weil „BILD“ dort gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt hat. Bereits mehrfach hatten wir über das Verbot von Paparazzi-Bildern berichtet, z.B. hier und hier.