Klagen gegen die Kernaussagen im Correctiv-Bericht eingereicht

Es geht u.a. um die Falschbehauptungen, es habe einen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ und eine „Ausbürgerungsidee“ gegeben.

Mehrere Teilnehmer des Potsdam-Treffens haben gegen Correctiv vor dem Landgericht Hamburg Klagen gegen die Kernaussagen des Berichts "Geheimplan gegen Deutschland" vom 10.01.2024 zum sog. Potsdam-Treffen eingereicht. Einer der Kläger ist Dr. Ulrich Vosgerau (CDU), der bereits mit zahlreichen Gerichtsverfahren gegen falsche Berichte über das Potsdam-Treffen erfolgreich war, die der irreführende Correctiv-Artikel ausgelöst hatte.

Correctiv-Kernaussage: Der Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger

Dr. Ulrich Vosgerau klagt gegen die falsche Darstellung, in Potsdam sei ein Plan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern Gegenstand gewesen. Er greift die nachstehende Äußerung an:

„Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“.

Denn es gab in Potsdam keinen Plan zur Ausweisung Deutscher. Das hat sogar Correctiv-Rechtsanwalt Torsten Feldmann bestätigt.

So hat er in unserem im Verfahren für Dr. Ulrich Vosgerau vor dem Landgericht Hamburg bereits im Februar 2024 zum Potsdam-Treffen folgendes ausdrücklich bestätigt: „…im Rahmen der Diskussion nicht weiter erörtert wurde, welche Möglichkeiten bestehen, aktuell deutsche Staatsbürger mit deutschem Pass unmittelbar auf Grundlage rassistischer Kriterien auszuweisen“.

Correctiv-Kernaussage: Die Ausbürgerungsidee deutscher Staatsbürger

Dr. Ulrich Vosgerau klagt zudem gegen die falsche Darstellung, in Martin Sellners Vortrag habe es eine „Ausbürgerungsidee“ gegeben. Damit wird die Falschbehauptung verbreitet, in Potsdam sei eine Idee der Ausbürgerung, also der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft vorgestellt worden. Geklagt wird gegen die Passage: „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“

Diese Passagen werden auch durch einen weiteren Teilnehmer in einem zweiten Klageverfahren angegriffen. Dieser Teilnehmer wendet sich darüber hinaus gegen die Falschbehauptung, er habe in Potsdam ein Expertengremium gefordert, das den Plan der Vertreibung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausarbeiten soll. Geklagt wird in diesem Klageverfahren gegen die Passage: „…der sich später auf Fragen der Redaktion hin als “alleiniger Veranstalter“ bezeichnet, spricht von einem Expertengremium, das diesen Plan – die Vertreibung der Menschen mit Migrationshintergrund, auch deutscher Staatsbürger – ausarbeiten soll.“

Zweifelhafte Kernaussagen richten großen gesellschaftlichen Schaden an

Der Correctiv-Bericht hat zahlreiche Medien so in die Irre geführt, dass sie in Folgeberichten Falschbehauptungen verbreiteten, die reihenweise verboten wurden. Sie alle hatten sich unter Berufung auf ihr Verständnis des Correctiv-Artikels vom 10.01.2024, in Potsdam sei die Ausweisung, Abschiebung oder Deportation deutscher Staatsbürger geplant, besprochen oder diskutiert worden, zu falschen Berichten verleiten lassen. Dr. Ulrich Vosgerau ist gerichtlich u.a. gegen den NDR, das ZDF, den SWR, gegen Campact, sowie die Grüne Bürgerschaftsfraktion vor dem LG Hamburg vorgegangen. Diese Falschbehauptungen wurden durch das Landgericht Hamburg - teilweise auch bestätigt durch das OLG Hamburg - verboten.

Die Correctiv-Aussagen wurden durch die Teilnehmer von Beginn an als irreführend kritisiert. Presserechtlich bewegen sie sich an der Grenze zwischen Falschbehauptungen und gerade noch zulässigen Meinungsäußerungen. Doch diese Grenze ist nun überschritten, wie die zahlreiche Falschberichterstattung als Folge des Correctiv-Berichts belegt. Wenn etablierte Medien reihenweise meinen, dass es sich im Correctiv-Bericht um Fakten handelt, dann liegt der Verdacht nahe, dass Correctiv Falschbehauptungen verbreitet hat. Deshalb klagen jetzt die Teilnehmer.


Die Verantwortlichen für die Falschbehauptungen

Die Teilnehmer verklagen die Correctiv gGmbH und die Journalisten persönlich, die sich für den Bericht verantwortlich zeigen: Den Chefredakteur Justus von Daniels, die stellvertretende Chefredakteurin Frau Anette Dowideit, sowie die „Reporter“ Marcus Bensmann, Jean Peters und Gabriela Keller.

Dr. Carsten Brennecke: „Wir gehen davon aus, dass die Kernaussagen des Correctiv-Berichts als Falschbehauptungen verboten werden, denn die Summe der bereits verbotenen Folgeberichte belegt, dass Correctiv Journalisten bewusst in die Irre geführt hat. Doch selbst wenn das Gericht feststellen sollte, dass es sich bei einigen Aussagen um zulässige Wertungen handelt, wäre das für die Teilnehmer immer noch ein Gewinn. Denn dann wäre auch gerichtlich endgültig festgestellt, dass der Correctiv-Bericht an entscheidenden Stellen nur wolkige Wertungen enthält.“