Keine Sonderrechte für Meta und die UEFA

HÖCKER hat erneut erfolgreich die rechtswidrige Sperrung eines Instagram-Kanals aufheben lassen. Der Kanal war von Meta (Instagram) gesperrt worden, nachdem die UEFA die Verwendung von Bewegtbildern der Europameisterschaft durch unseren Mandanten beanstandet hatte.

Die UEFA hatte die Verletzung ihrer Urheberrechte durch einen einzelnen Beitrag beanstandet. Nachdem dieser Beitrag von Meta gesperrt wurde, erfolgte unmittelbar und ohne weitere Ankündigung die Sperrung des kompletten Accounts. Auch eine angemessene Mitteilung über die genauen Gründe der Sperrung lieferte Meta nicht. Diese Maßnahme führte zu erheblichen Einschränkungen für unseren Mandanten, der den Kanal auch zur geschäftlichen Kommunikation nutzt.

HÖCKER konnte erfolgreich darlegen, dass die alleinige Information über die vermeintliche Urheberrechtsverletzung des Beitrags keine ausreichende Grundlage für eine derart weitreichende Sanktion darstellt. Insbesondere die Informations- und Begründungspflichten, denen große Plattformen insbesondere nach dem Digital Services Act (DSA) unterliegen, wurden von Meta ignoriert. Aufgrund unseres Vorgehens wurde die Sperrung des Accounts aufgehoben und unser Mandant kann seine Aktivitäten auf Instagram ohne weitere Einschränkungen fortsetzen.

Julia Lindschulte: „Auch wenn ein großer Player wie die UEFA eine Rechtsverletzung meldet, dürfen Social-Media-Plattformen ihre Pflichten gegenüber ihren Nutzern nicht ignorieren. Betroffene sollten sich von großen Namen nicht einschüchtern und ihre Rechte immer prüfen lassen.“