Keine Sonderbehandlung für Rechtsanwälte: AfD-Politiker Marcus Pretzell wehrt sich gegen die Beleidigung als „Arschloch“.
Über den Kurznachrichtdienst "Twitter" bezeichnete ein Rechtsanwalt den AfD-Politiker Marcus Pretzell öffentlich als "Arschloch".
Dies ließ sich Herr Pretzell nicht bieten und setzte sich mit HÖCKER hiergegen erfolgreich zur Wehr: Unmittelbar auf die ausgesprochene Abmahnung gab der Rechtsanwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die Kosten zu erstatten.
Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke:
„Moderne Sprachwächter wie die Amadeu Antonio Stiftung verfolgen als sog. ,Hatespeech' Vieles, was presserechtlich nicht zu beanstanden ist. Falsche Tatsachenbehauptungen und – wie hier – stumpfe Beleidigungen waren aber auch schon vor der neudeutschen Begriffsschöpfung „Hatespeech“ klar unzulässig. Dies zeigt, dass es keiner neuer Modewörter wie ,Hatespeech' bedarf, um rechtswidrigen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht wirksam begegnen zu können.“