Keine Schummelei bei Meldeadresse: LG Düsseldorf untersagt BILD-Bericht über AfD-Politiker.

Bild.de hatte berichtet, ein Bürger habe sich per E-Mail an einen Innenminister gewendet und den Vorwurf erhoben, ein AfD-Politiker habe eine falsche Meldeadresse angegeben. Angeblich befinde sich der Lebensmittelpunkt des AfD-Politikers nicht in dem Bundesland, in dem er zur Wahl angetreten sei.

Bild.de hatte den AfD-Politiker vor der Veröffentlichung dieses Berichtes nicht angehört und ihm keine Gelegenheit zur Stellungnahme auf die Vorwürfe gegeben. Hätte bild.de dies getan, so hätte der AfD-Politiker mitgeteilt, dass er in den für die Wählbarkeit maßgeblichen 3 Monaten vor dem Wahltag seine Wohnung in dem betreffenden Bundesland hatte, über keine andere Wohnung verfügt und auch dort gemeldet ist. Diese entlastenden Informationen hätte bild.de in den Bericht mitaufnehmen müssen. Möglicherweise ist die Anhörung deshalb unterblieben, weil der Abdruck einer solchen Stellungnahme natürlich dazu geführt hätte, dass aus Sicht des Lesers klar geworden wäre, dass der gegenüber dem AfD-Politiker erhobene Verdacht offensichtlich unbegründet ist.

Das Landgericht Düsseldorf hat diesen Bericht nun mit einstweiliger Verfügung verboten (Az. 12 O 103/17, n.rkr.). Es bestätigt damit die Rechtsansicht von HÖCKER, dass bild.de die journalistischen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Der AfD-Politiker hätte angehört und dessen Stellungnahme abgedruckt werden müssen.

Dr. Carsten Brennecke:

„Wenn die Presse über Politiker einen Verdacht veröffentlichen möchte, dann muss sie den Politiker vorher anhören und eine entlastende Stellungnahme im Bericht veröffentlichen. Offensichtlich fürchtete man bei bild.de, dass die Geschichte nach einer Stellungnahme des Politikers „platzt", weil bei Veröffentlichung einer entlastenden Stellungnahme deutlich geworden wäre, dass es tatsächlich kein zu beanstandendes Verhalten des AfD-Politikers gibt.“