Kein Korruptionsverdacht: HÖCKER setzt für Elektrounternehmen einstweilige Verfügungen wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts gegen FOCUS und Kölner Stadt-Anzeiger durch. RP Online gibt Unterlassungserklärung ab.
Für ein Elektrounternehmen erwirkte RA Dr. Marcel Leeser von HÖCKER beim Landgericht Köln am 30.06.2011 einstweilige Verfügungen gegen den FOCUS Magazin Verlag und M. DuMont Schauberg (Az: 28 O 505/11, 28 O 500/11). Die Antragsgegner hatten wahrheitswidrig über eine angebliche Verstrickung der Mandantin in Korruptionsfälle um verschiedene deutsche Großunternehmen berichtet.
Zwar war das Unternehmen der Mandantin in den Artikeln nicht namentlich benannt worden. In anderen Medien hatte es jedoch eine Vorberichterstattung gegeben, die mittelbar eine Identifizierung ermöglichte. Das Landgericht Köln ging daher von einer Erkennbarkeit der Mandantin aus (vgl. zur Erkennbarkeit bei einschlägiger Vorberichterstattung auch LG Düsseldorf, Urt. v. 21.04.2010, Az. 12 O 546/08).
Einen vergleichbar falschen Bericht über die Mandantin hatte RP Online bereits auf die Abmahnung von HÖCKER hin freiwillig zurückgezogen und eine Unterlassungserklärung abgegeben.