Kardinal Woelki verteidigt sich erfolgreich - Landgericht Köln verbietet BILD-Berichterstattung

Das Blatt des Springer-Verlags hat erneut vor Gericht gegen Kardinal Woelki ein Verbot für einen falschen Bericht einstecken müssen. Im BILD-Artikel vom 04.05.2021 hatte BILD-Autor Nikolaus Harbusch behauptet, Woelki hätte Kenntnis von zwei belastenden Dokumenten über einen Priester gehabt. Vor Gericht konnte Harbusch seine Behauptung nicht beweisen, deshalb hat das Gericht dies als Falschbehauptung verboten. Woelki hatte stets betont, den Priester ohne Kenntnis zweier belastender Dokumente 2017 zum Stadtdechanten in Düsseldorf ernannt zu haben.

Im Verfahren wurden von der BILD benannte Zeugen vernommen. Doch auch durch die Beweisaufnahme konnte die BILD ihre Behauptung nicht beweisen. Kardinal Woelki schilderte persönlich in seiner Aussage vor dem Landgericht in Köln den Sachverhalt und seinen Kenntnisstand vor der Ernennung des Priesters.

Seine Aussage und die fehlenden Beweise der BILD führten nun dazu, dass das Landgericht Köln sein Verbot des BILD-Artikels im Hauptsacheurteil vom 26.04.2023, Az.: 28 O 293/21, bestätigt (nicht rechtskräftig).

Der BILD-Zeitung und BILD-Redakteur Nikolaus Harbusch wurden die folgenden Aussagen verboten:

„Denn nach BILD-Recherchen kannte Woelki viele belastende Berichte, Protokolle aus der Missbrauchs-Akte und eine deutliche Warnung der Polizei. (…)

Doch in der Personalakte lag sogar noch mehr Sprengstoff, der Woelki nicht davon abhielt, den Skandal-Priester auch noch zu befördern.

Für Woelki offenbar alles gar kein Problem, als er die Beförderung von D. im Juli 2017 feierlich bekannt gab.“,

Das Landgericht Köln hat seine Entscheidung wie folgt begründet:

"Hinsichtlich der Wahrheit der Tatsachenbehauptung tragen die Beklagten aufgrund der Ehrenrührigkeit der Äußerung die Darlegungs- und Beweislast. Diese haben nicht zur Überzeugung des Gerichts bewiesen, dass dem Kläger der Inhalt der Dokumente zum Zeitpunkt der Beförderungsentscheidung bekannt war."

Der BILD wurden zudem die Kernaussagen des Artikels vom 03.05.2021 verboten. Dies sei eine unzulässige Verdachtsberichterstattung.

Diese Berichterstattung wird als unzulässig verboten, weil BILD und Harbusch gegen ihre journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen haben. Die BILD-Zeitung ist verpflichtet, vor der Berichterstattung eine Stellungnahme einzuholen und diese abzudrucken. Dies ist nicht geschehen. Da keine entlastende Stellungnahme des Herrn Kardinal Woelki abgedruckt wurde, ist der Bericht unzulässig vorverurteilend.

Der BILD-Zeitung und BILD-Redakteur Nikolaus Harbusch wurden die folgenden Aussagen verboten:

„Denn nach BILD-Recherchen kannte Woelki viele belastende Berichte, Protokolle aus der Missbrauchs-Akte und eine deutliche Warnung der Polizei. (…)

Das Schreiben landete in der Personal-Akte von D., die Woelki gekannt haben muss, als er D. 2017 den höheren Posten verschaffte. (…)

Doch in der Personalakte lag sogar noch mehr Sprengstoff, der Woelki nicht davon abhielt, den Skandal-Priester auch noch zu befördern.

Für Woelki offenbar alles gar kein Problem, als er die Beförderung von D. im Juli 2017 feierlich bekannt gab.“,

Dr. Carsten Brennecke: „Herr Kardinal Woelki hat dem Landgericht Köln unter Eid Rede und Antwort gestanden. Mit diesem historisch einmaligen Schritt eines deutschen Kardinals hat er sich gegen die wiederholt unzulässige Berichterstattung der BILD-Zeitung erfolgreich verteidigt. Das Verfahren hat gezeigt, dass Kardinal Woelki bei der Ernennungsentscheidung des Priesters keine Kenntnis der belastenden Aktenstücke hatte.“


Nachtrag 13.06.2024:

Mittlerweile hat das OLG Köln in diesem Fall entschieden und das erstinstanzliche Verbot bestätigt. Den Umfang der Verbotsentscheidung des OLG Köln können Sie dem nachstehenden Link entnehmen:

https://www.hoecker.eu/news/klarer-sieg-für-kardinal-woelki-im-wichtigsten-verfahren-gegen-bild-kardinal-woelki-kannte-bei-der-beförderungsentscheidung-eines-priesters-die-kritischen-dokumente-aus-der-personalakte-nicht-olg-köln-bestätigt-verbot-gegen-bild