Kachelmann siegt mit HÖCKER in drei Fällen gegen Alice Schwarzer: OLG Köln attestiert Schwarzer mangelnde Ernsthaftigkeit.

Das Oberlandesgericht Köln hat Alice Schwarzer in drei Parallel-Urteilen vom 03.07.2012 (15 U 200/11, 15 U 201/11 und 15 U 202/11) mangelnde Ernsthaftigkeit attestiert. Die Kölner Frauenrechtlerin hatte in der Bildzeitung und der Sendung „Menschen bei Maischberger“ behauptet, der Moderator Jörg Kachelmann habe 5 bzw. 6 Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen.
 
Das Landgericht hatte ihr sowie der Bildzeitung und Bild.de eine Wiederholung der Äußerungen auf Antrag von HÖCKER bereits mit Urteilen vom 19.10.2011 verboten (Az.: 28 O 125/11, 28 O 124/11 und 28 O 129/11). Frau Schwarzer sowie die Springer-Medien legten gegen die Urteile Berufung ein. Alice Schwarzer hielt dabei an ihrer Auffassung fest, sie habe ihre Aussage im Rahmen einer freiwilligen Richtigstellung gerade gerückt, so dass keine Notwendigkeit mehr bestehe, sie zu einer Unterlassung zu verurteilen.

Das Oberlandesgericht konnte in Schwarzers "Richtigstellung" jedoch keine ernsthafte Distanzierung von ihren zuvor verbreiteten Falschbehauptungen erblicken. Es folgte damit unserer Auffassung, dass Schwarzers Ausführungen einen untauglichen Versuch darstellten, in süffisanter, der Sache völlig unangemessener Art und Weise nachzutreten.

Nachtrag vom 12.12.2013:

Alice Schwarzer hat im Laufe ihrer vor- und nachverurteilenden Berichterstattung über den Fall Kachelmann eine Vielzahl einstweiliger Verfügungen, Vertragsstrafen und gerichtlich verhängter Ordnungsgelder kassiert, die hier dargestellt sind:

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=269

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=260

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=246

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=226

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=215

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=186

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=127

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=126

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=69

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=76

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=99

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=71

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=72

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?i d=48

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.