Kachelmann siegt gegen bild.de: Intime Details über angebliche sexuelle Vorlieben dürfen auch dann nicht verbreitet werden, wenn sie in der öffentlichen Hauptverhandlung diskutiert wurden.

Erneut gewinnt Kachelmann mit HÖCKER gegen die Betreiberin der Webseite bild.de. Die Bild digital GmbH & Co. KG hatte über angebliche sexuelle Vorlieben Kachelmanns berichtet und sich dabei darauf berufen, dass auch in der Hauptverhandlung des Strafverfahrens über angebliche Vorlieben diskutiert worden sei. Das Landgericht Köln hat die Berichterstattung mit Urteil vom 22.06.2011 (Az. 28 O 954/10) verboten. Es bestätigt, dass am Strafverfahren beteiligte Personen auch dann vor der Verbreitung intimer Details geschützt werden, wenn diese in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens erörtert werden.