Kachelmann lässt durch HÖCKER die Verbreitung intimer Details durch den Madsack Verlag verbieten.

Auf der Webseite neuepresse.de veröffentlichte der Madsack Verlag einen Artikel, der intime Details aus dem Privatleben Kachelmanns verbreitete. Mit einstweiliger Verfügung des LG Köln vom 17.06.2011, Az. 28 O 466/11, konnte die rechtswidrige Berichterstattung gestoppt werden.