Kachelmann erwirkt Verfügung gegen RP Online: RP Online kann sich einer Haftung für Artikel fremder Laien-Journalisten nicht entziehen.
Das LG Köln hat die RP Online GmbH per einstweiliger Verfügung vom 8. Juli 2011 (28 O 539/11) verpflichtet, eine vor- bzw. nachverurteilende Behauptung zum angeblichen Triebleben Kachelmanns in der Rubrik "Opinio" nicht weiter zu verbreiten. RP Online hatte die Abgabe einer Unterlassungserklärung zuvor unter anderem mit der Begründung verweigert, es handele
"sich auf der "Opinio-Seite" nicht um redaktionelle, sondern um fremde Inhalte"
Die Rechtsabteilung von RP Online hatte ferner behauptet, die Redaktion nehme keinen Einfluss auf die Entstehung der Beiträge. Wohl aber prüft sie die Beiträge laut ihren eigenen "FAQs" und Teilnahmebedingungen, bevor sie ins Internet gestellt werden. Daher kann sich RP Online einer Haftung für die Texte fremder Laien-Journalisten nicht entziehen. Dieser Auffassung schloss die Pressekammer des LG Köln sich offenbar an.
RA Prof. Dr. Ralf Höcker:
"Wer Kosten sparen will, indem er redaktionelle Arbeit auf Laien-Journalisten auslagert, muss auch für das schlechte Ergebnis eines solchen Kompetenz-Outsourcing einstehen."