Kachelmann erwirkt Verbot gegen Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg: Freudenberg darf die Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs nach Freispruch nicht mehr als "Opfer" oder "Geschädigte" bezeichnen.

Jörg Kachelmann hat sich mit HÖCKER erfolgreich gegen eine Veröffentlichung der Göttinger Staatsanwältin Dagmar Freudenberg zur Wehr gesetzt. Diese hatte in einem Artikel der FAZ formuliert, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine „Geschädigte“ bzw. um ein „Opfer“. Das Landgericht Köln hat der Staatsanwältin mit einstweiliger Verfügung vom 02.08.2011, Az. 28 O 617/11, verboten, den Freispruch zu ignorieren und zu behaupten, bei der Erfinderin des Vergewaltigungsvorwurfs handle es sich um eine Geschädigte bzw. um ein Opfer Kachelmanns.

Dagmar Freudenberg ist auch Referentin im Niedersächsischen Justizministerium für Opfer häuslicher Gewalt und Opferschutz und Vorsitzende der Kommission Strafrecht des Deutschen Juristinnenbundes.