Kachelmann erfolgreich: Staatsanwältin nimmt Widerspruch gegen einstweilige Verfügung zurück.
HÖCKER hatte im Namen von Jörg Kachelmann eine einstweilige Verfügung gegen eine Staatsanwältin erwirkt, die einen Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung verfasst hatte. Im Rahmen des Beitrags erweckte die Juristin den unzutreffenden Eindruck, der Wettermoderator habe die ihm ehemals vor dem Landgericht Mannheim vorgeworfene Vergewaltigung tatsächlich begangen. Dies wurde ihr vom Landgericht Köln per Beschlussverfügung verboten (28 O 617/11). Den Widerspruch gegen die Verfügung nahm die Staatsanwältin im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage auf Anraten des Gerichts zurück. Es bleibt ihr damit verboten, die frühere Freundin Kachelmanns noch einmal als "Geschädigte" zu bezeichnen.