Kachelmann: Einstweilige Verfügung gegen FOCUS wird nach mündlicher Verhandlung aufrecht erhalten

Vor der Pressekammer des LG Köln wurde heute der Widerspruch des FOCUS gegen eine einstweilige Verfügung verhandelt, die Jörg Kachelmann gegen die Illustrierte erwirkt hatte. Darin war dem Blatt verboten worden, bestimmte Details aus der Ermittlungsakte zum Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten zu verbreiten. In der mündlichen Verhandlung machte das Gericht heute klar, dass die Verfügung aufrecht erhalten bleibt. Es wies darauf hin, dass es aus gutem Grund kein Einsichtsrecht der Presse in die Ermittlungsakten eines Strafverfahrens gebe, sondern dass die Inhalte der Ermittlungsakte gemäß § 353d StGB ganz im Gegenteil sogar gegen unbefugte Preisgabe geschützt seien.

RA Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.:

"Es ist erfreulich, dass das LG Köln die einstweilige Verfügung gegen den FOCUS aufrecht erhalten wird. Damit ist klar: Selbst wenn die Presse ganz generell über die Existenz eines Ermittlungsverfahrens berichten darf, heißt das noch nicht, dass sie auch jedes angebliche Tatdetail preisgeben darf. Sie muss jede einzelne Aussage vor ihrer Veröffentlichung mit den Persönlichkeitsrechten des potentiell unschuldigen Beschuldigten abwägen. Je detaillierter eine Berichterstattung ist, desto höher ist das Risiko, dass sie den Betroffenen irreparabel stigmatisiert und vorverurteilt. Ermittlungsakten gehören ganz einfach nicht in die Öffentlichkeit und Ermittlungsverfahren werden immer noch vor Gericht und nicht in den Medien geführt."