Kachelmann darf "Chemtrails"-Gläubige weiterhin als "Neonazis oder Verrückte" bezeichnen. LG Berlin hebt einstweilige Verfügung gegen Kachelmann heute auf. Kachelmann wollte Verfügungskläger nicht persönlich beleidigen.
Das Landgericht Berlin hat mit heutigem Urteil die einstweilige Verfügung eines Mitglieds der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" gegen Jörg Kachelmann wegen dessen Äußerung, dass man es bei Chemtrails-Anfragen entweder mit Neonazis oder Verrückten zu tun habe, aufgehoben.
Die Mitglieder dieser Bürgerinitiative glauben, dass die Kondensstreifen von Flugzeugen in Wahrheit chemische Wolken (sog. "Chemtrails") seien, die von unbekannten Mächten am Himmel versprüht werden. Uneins sind sich die Verschwörungstheoretiker über den Sinn dieser angeblichen Luftverunreinigungen: Einige nehmen an, dass die Regierungen damit das Weltklima beeinflussen wollen, andere glauben, die Substanzen sollten die "Menschen krank machen". Die Chemtrails-"Theorie" findet starken Anklang im neonazistischen Milieu.
Ein Mitglied der Initiative "Sauberer Himmel", der Verfügungskläger, fühlte sich durch eine aufklärende E-Mail des Herrn Kachelmann persönlich als „Neonazi oder Verrückter“ bezeichnet, obwohl die streitgegenständliche Äußerung gar nicht auf ihn bezogen war. Dies ließ Herr Kachelmann durch eine weitere E-Mail an die Empfänger der ersten Nachricht ausdrücklich klarstellen.
Das Gericht hob heute die einstweilige Verfügung auf. Es betonte, dass Herr Kachelmann eine zulässige Meinung geäußert habe.
Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser:
„Herr Kachelmann hat nie behauptet, dass der Verfügungskläger irre oder ein Nazi ist. Er hat immer nur über Chemtrails-Gläubige im Allgemeinen gesprochen und darauf hingewiesen, dass die Thesen dieser Verschwörungstheoretiker verrückt sind. Das war ebenso zutreffend wie zulässig. Es ist erfreulich, dass das Gericht seine ursprüngliche Meinung geändert hat."