Kachelmann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich gegen vorverurteilende Berichterstattung in BILD.

Unter bild.de wurde über einen gegen Jörg Kachelmann gerichteten angeblichen Tatverdacht in vorverurteilender Art und Weise berichtet, ohne den Betroffenen vorher anzuhören. Mit Urteil vom 22.06.2011 (Az. 28 O 953/10) hat das Landgericht Köln der Bild digital GmbH & Co. KG verboten, in dieser Art und Weise über Herrn Jörg Kachelmann zu berichten. Bereits mit einstweiliger Verfügung war die Berichterstattung verboten worden.